Warum Compliance für kleine Unternehmen und Startups frühzeitig wichtig ist
Viele kleine Unternehmen und Startups, die gerade durchstarten, konzentrieren sich zunächst auf Produktentwicklung, Marketing und Kundenakquise – das Thema Compliance kommt oft erst später auf die Agenda. Doch gerade in der digitalen Welt kann das zu Problemen führen, die den Erfolg behindern.
Ein frühzeitiger Web-Check hilft, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Häufige Fehler sind zum Beispiel:
nicht funktionsfähige Zahlungsmethoden im Checkout
fehlende oder unzureichende Hinweise zu wichtigen rechtlichen Themen
Tracking-Tools, die trotz Ablehnung im Cookie-Banner weiterlaufen
Diese Fehler können nicht nur Kunden verärgern, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Daher lohnt es sich, Compliance frühzeitig anzugehen und bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung zu suchen. So schaffen Startups und kleine Unternehmen eine solide Basis für nachhaltiges Wachstum.
Rechtstipps für den Onlinehandel
Wer Produkte oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss gesetzliche Vorschriften einhalten. Diese sollen Verbraucher schützen und sicherstellen, dass Kunden alle relevanten Informationen erhalten. Fehlende Angaben können teuer werden, denn Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich.
Pflichtinformationen für deine Kunden
Deine Kunden müssen über alle Bedingungen informiert werden, die für den Einkauf in deinem Onlineshop gelten. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:
1. Produkt- und Vertragsdetails
Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Informationen zum Vertragsabschluss
Mindestlaufzeit bei langfristigen Verträgen
Klare Angaben zur Lieferzeit (z. B. „3 bis 5 Tage“; unklare Angaben wie „bald verfügbar“ sind nicht erlaubt)
Eventuelle Liefervorbehalte oder Ersatzlieferungen in gleicher Qualität und zum gleichen Preis
Angabe, ob dein Unternehmen an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt
5. Datenschutzhinweise
Arten der erhobenen Daten
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Empfänger der Daten und Verarbeitung in Drittländern
Rechte der Betroffenen
Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten oder einer zuständigen Person im Unternehmen
B2B oder B2C? Klare Kennzeichnung ist Pflicht!
Betreibst du einen Onlineshop nur für Gewerbetreibende (B2B), muss dies klar und deutlich gekennzeichnet sein. Der Hinweis muss sofort ersichtlich sein und darf nicht nur in den AGB stehen.
Falls ein Shop als reiner B2B-Shop anerkannt werden soll, gelten folgende Voraussetzungen:
Ein gut sichtbarer Hinweis, dass nur gewerbliche Kunden bestellen dürfen
Dieser Hinweis muss auf jeder Seite des Shops erscheinen
Die gewerbliche Eigenschaft des Kunden sollte vor dem Kauf durch eine Checkbox bestätigt werden (nahe beim Bestellbutton)
Andernfalls könnten Verbraucher annehmen, dass dein Shop auch für sie gilt, und sich auf ihre Rechte, wie das Widerrufsrecht, berufen.
Wer gilt als Onlinehändler?
Folgende Anbieter gelten als Onlinehändler:
Betreiber von Onlineshops und Auktionsplattformen
Anbieter von Webseiten mit direkter Bestellmöglichkeit
Nicht als Onlinehändler gelten Anbieter, die ihre Produkte nur online präsentieren, den Kauf aber telefonisch oder per E-Mail abwickeln. Dennoch haben auch sie spezielle Informationspflichten.
Widerrufsrecht: Was gilt für Onlinekäufe?
Kauft ein Verbraucher online, per Telefon, E-Mail oder Fax, hat er in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt für Waren und Dienstleistungen.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Bei Teillieferungen startet sie mit der letzten Lieferung.
Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss.
Die 14-tägige Frist kann verlängert, aber nicht verkürzt werden.
Bestimmte Artikel, wie individuell angefertigte Ware oder Hygieneartikel, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Kunden müssen darüber vor der Bestellung informiert werden.
Widerrufsbelehrung und -formular Onlinehändler müssen eine korrekte Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular bereitstellen. Dafür gibt es gesetzliche Muster, die nicht verändert werden sollten. Fehler oder veraltete Texte können zu Abmahnungen führen.
Achtung: Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, läuft die Widerrufsfrist nicht. Verbraucher können dann bis zu 12 Monate und 14 Tage später widerrufen.
Ein Widerruf ist formlos möglich. Der Kunde muss lediglich eindeutig erklären, dass er den Vertrag rückgängig machen will.
Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden? Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht. Falls dein Shop sowohl für Verbraucher als auch für Gewerbetreibende offen ist, könnten letztere dennoch ein Widerrufsrecht geltend machen. Falls du dies vermeiden willst, solltest du in den AGB ausdrücklich festhalten, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt.
Rücksendekosten bei Widerruf
Falls in den AGB festgelegt, trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung. Die Hinsendekosten müssen dem Kunden erstattet werden.
Häufig gestellte Fragen
Wo fange ich bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses an?
Liste deine Datenverarbeitungen auf, indem du
ermittelst, welche Daten du verarbeitest
warum du diese verarbeitest
wie du diese verarbeitest
Wann muss ich die Daten löschen?
Folgende Schritte können dir dabei helfen, die richtige Speicherdauer zu finden:
finde heraus, welche Daten du hast
liste die Gründe auf, warum du sie brauchst
prüfe oder lass @legallivinghub für dich prüfen, ob du gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet bist
wenn die Daten zu mehreren Zwecken benötigt werden und du hier unterschiedliche Löschfristen hast, nimm die längste Speicherdauer (hier gibts noch ein paar Punkte zu beachten)
lege ein entsprechendes Löschmechanismus fest
Was muss ich bei einer Newsletter-Einwilligung beachten?
Es gibt rechtliche Anforderungen, wie eine Newsletter-Einwilligung formuliert werden soll. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Freiwillig (also kein Opt-out)
Klar und verständlich
Enthält alle Informationen (wer,bekommt welche Daten und wofür)
Widerruf Möglichkeit
Link zu Datenschutzhinweisen
Aber es ist noch nicht alles! Im technischen Hintergrund sollten weitere Schritte vorgenommen werden, wie Speicherung der Einwilligung, Verifizierung der Daten etc.
Melde dich bei LLH, wenn du Unterstützung bei der Gestaltung deiner Newsletter-Prozesse brauchst!
Kann ich meine Rechtstexte selbst erstellen?
Du kannst deine eigenen AGB erstellen!
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von AGB oder dazu, sie professionell erstellen zu lassen. Wenn du deine vorgefertigten Vertragsbedingungen selbst gestalten möchtest, können dir Generatoren für AGB oder AGB-Muster weiterhelfen.
So beginnst du:
1. Recherche: Informiere dich über die rechtlichen Anforderungen und Bestandteile von AGB.
2. Generator nutzen: Verwende einen Online-Generator für AGB oder lade ein AGB-Muster herunter.
3. Anpassung: Passe die generierten AGB an dein spezielles Geschäft und deine individuellen Anforderungen an.
Was gehört unter die Produktbeschreibung?
MUSS: Detaillierte Infos zum Produkt, Materialien, Größe, Gewicht, Anwendungshinweise.
Wie sollten die Links in die Rechtstexte eingebunden werden?
Links sollen immer aktiv sein, anklickbar und als externe deutlich gekennzeichnet, damit die KundInnen wissen, dass sie deine Webseite verlassen.
Manche Webseiten verwenden eine Weiterleitung-Unterseite, auf der die KundInnen eindeutig informiert werden „Achtung du wirst auf eine externe Seite weitergeleitet“.
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