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  • Privacy-First Analytics: Datenschutzfreundliche Webanalyse – aber wie echt ist das Versprechen?

    29.06.2025

    Die Art und Weise, wie Websites heute analysiert werden, steht zunehmend unter Druck. Klassische Werkzeuge wie Google Analytics geraten durch strengere Datenschutzgesetze wie die DSGVO, neue Browser-Technologien und ein wachsendes Bewusstsein der Nutzer für Privatsphäre immer mehr in die Kritik. Gleichzeitig setzen viele Website-Betreiber auf sogenannte Privacy-First-Analytics-Tools, die versprechen, ganz ohne Cookies oder personenbezogene Daten auszukommen. Doch halten diese Lösungen wirklich, was sie versprechen?

    Die neue Generation von Webanalyse-Tools möchte den Spagat zwischen datenschutzkonformer Analyse und praxisnaher Auswertung schaffen. Anbieter wie Plausible, Fathom, Simple Analytics oder Matomo bewerben sich als Alternativen zu den bekannten großen Plattformen. Sie verzichten nach eigenen Angaben auf Tracking-Cookies, speichern keine IP-Adressen dauerhaft und setzen auf serverseitige oder anonymisierte Auswertung. Oft werden diese Tools auch innerhalb der EU gehostet, was zusätzliche Sicherheit verspricht. Für viele Websites, insbesondere für kleinere Unternehmen, NGOs oder private Projekte, sind die gebotenen Grundfunktionen wie Seitenaufrufe, Besucherverhalten oder Geräteinformationen vollkommen ausreichend.

    Allerdings zeigt ein genauer Blick auf die technischen Abläufe, dass viele dieser Tools zwar datensparsam arbeiten, aber nicht immer vollständig auf personenbezogene Daten verzichten. In vielen Fällen wird die IP-Adresse beispielsweise zumindest kurzfristig verarbeitet, etwa um das Herkunftsland zu ermitteln, bevor sie anonymisiert wird. Doch bereits diese Erhebung zählt nach der DSGVO als Verarbeitung personenbezogener Daten und kann unter Umständen eine Einwilligungspflicht auslösen. Das bedeutet, dass auch sogenannte datenschutzfreundliche Tools nicht automatisch ohne Cookie-Banner oder andere Zustimmungsmechanismen eingesetzt werden dürfen. Entscheidend ist nicht das Werbeversprechen des Anbieters, sondern die tatsächliche technische Umsetzung im konkreten Fall.

    Was die Funktionalität betrifft, decken diese Tools meist grundlegende Kennzahlen ab, reichen jedoch nicht an den Analyseumfang klassischer Lösungen wie Google Analytics heran. Komplexe Nutzeranalysen über mehrere Sessions hinweg, detaillierte Segmentierungen oder eine Integration in Werbenetzwerke sind in der Regel nicht vorgesehen. Das ist für viele Websites auch gar nicht notwendig – für datensensitive Organisationen oder Projekte mit begrenzten Analyseanforderungen können diese Tools eine sehr gute Lösung darstellen. Dennoch sollte der Einsatz nicht unkritisch erfolgen.

    Wer sich für ein Privacy-First-Tool entscheidet, sollte unbedingt prüfen, welche Daten das Tool technisch tatsächlich erfasst und ob während des Prozesses auch nur kurzfristig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ebenso muss die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden, und im Zweifelsfall ist auch ein Einwilligungsmechanismus notwendig. Nur wenn absolut keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, kann auf einen Cookie-Banner verzichtet werden.

    Privacy-First-Analytics ist ein begrüßenswerter Fortschritt in Richtung datenschutzkonformer Webanalyse. Die Versprechen der Anbieter sind oft ernst gemeint und technisch solide umgesetzt, dürfen aber nicht blind übernommen werden. Erst eine fundierte technische und rechtliche Prüfung zeigt, ob das jeweilige Tool wirklich ohne Risiken genutzt werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das ausgewählte Tool sorgfältig konfigurieren, die Datenschutzhinweise anpassen und bei Bedarf juristischen oder technischen Rat einholen.

  • Was musst du bei einer Newsletter-Einwilligung beachten?

    11.06.2025

    Was musst du bei einer Newsletter-Einwilligung beachten?

    Newsletter sind ein starkes Marketing-Tool, doch ihre rechtskonforme Gestaltung stellt uns manchmal vor Herausforderungen. Die DSGVO und das Telemediengesetz verlangen klare Regeln für die Einwilligung. Wenn wir die nicht beachten, riskieren wir Abmahnungen und hohe Bußgelder.

    Die wichtigsten Punkte für eine wirksame Einwilligung

    Freiwilligkeit ist das A und O
    Die Einwilligung muss freiwillig sein. Das heißt: Kein automatisches Abonnieren, bei dem deine Kund:innen sich aktiv abmelden muss (kein Opt-out). Stattdessen brauchst du ein klares Opt-in – deine Kund:innen müssen aktiv und bewusst zustimmen. Vorausgefüllte Kästchen oder versteckte Zustimmungen sind verboten.

    Klare und verständliche Sprache
    Die Einwilligung muss leicht verständlich sein. Juristendeutsch hat hier nichts verloren. Deine Kund:innen müssen sofort wissen, wozu sie ihre Zustimmung geben. Unklare oder versteckte Klauseln machen die Einwilligung ungültig.

    Transparente Informationen
    Deine Kund:innen musst wissen, wer ihre Daten verarbeitet, welche Daten genau erhoben werden, wofür das passiert und ob Dritte Zugriff haben. Diese Infos müssen direkt bei der Einwilligung sichtbar sein, nicht versteckt.

    Einfacher Widerruf
    Deine Kund:innen müssen ihre Einwilligung genauso leicht widerrufen können, wie sie sie gegeben haben. Wenn die Anmeldung mit einem Klick geht, muss die Abmeldung auch so einfach sein. Keine umständlichen Abmeldewege oder schriftlichen Erklärungen.

    Link zu Datenschutzhinweisen
    Bei der Einwilligung musst du direkt einen Link zu den Datenschutzhinweisen platzieren. Diese müssen speziell zum Newsletter passen und alle wichtigen Informationen enthalten.

    Technische Umsetzung nicht vergessen

    Nachweis der Einwilligung
    Du musst jederzeit beweisen können, dass deine Kund:innen zugestimmt haben. Deshalb werden Zeitpunkt, IP-Adresse und der genaue Wortlaut deiner Einwilligung gespeichert.

    Double-Opt-in
    Nach deiner Anmeldung bekommen deine Kund:innen eine Bestätigungsmail mit Link. Erst wenn sie diesen bestätigen, gilt ihre Einwilligung als gegeben. Das schützt sowohl dich als auch deine Kund:innen vor Missbrauch und ist der Standard.

    Datensicherheit
    Die Kundendaten sollten sicher aufbewahrt und gegen unbefugten Zugriff geschützt werden.

    Automatische Löschung bei Widerruf
    Wenn deine Kund:innen ihre Zustimmung zurückziehen, müssen ihre Daten sofort gelöscht werden – auch aus Backups – Achtung jedoch nicht die Einwilligung und der Widerruf inkl. des Zeitstempels.

    Fallstricke vermeiden

    Viele Anbieter koppeln Einwilligungen mit anderen Leistungen oder machen unklare Angaben zum Zweck. Achte darauf, dass deine Einwilligung sauber und transparent ist.

    Fazit

    Eine klare, freiwillige und transparente Einwilligung schützt dich und schafft Vertrauen. Wenn du unsicher bist, hol dir Unterstützung – es lohnt sich!

  • Rechtstipps für den Onlinehandel

    27.02.2025

    Rechtstipps für den Onlinehandel

    Wer Produkte oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muss gesetzliche Vorschriften einhalten. Diese sollen Verbraucher schützen und sicherstellen, dass Kunden alle relevanten Informationen erhalten. Fehlende Angaben können teuer werden, denn Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich.

    Pflichtinformationen für deine Kunden

    Deine Kunden müssen über alle Bedingungen informiert werden, die für den Einkauf in deinem Onlineshop gelten. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:

    1. Produkt- und Vertragsdetails

    Die Grundlage jedes rechtssicheren Onlineshops bildet die umfassende Information über deine Produkte und Dienstleistungen. Kunden müssen bereits vor dem Kauf alle wesentlichen Details kennen, die für ihre Kaufentscheidung relevant sind.

    • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
    • Informationen zum Vertragsabschluss
    • Mindestlaufzeit bei langfristigen Verträgen
    • Klare Angaben zur Lieferzeit (z. B. „3 bis 5 Tage“; unklare Angaben wie „bald verfügbar“ sind nicht erlaubt)
    • Eventuelle Liefervorbehalte oder Ersatzlieferungen in gleicher Qualität und zum gleichen Preis

    2. Preise und Zusatzkosten

    Die korrekte Preisdarstellung ist ein zentraler Baustein rechtssicherer Onlineshops. Kunden haben das Recht, alle anfallenden Kosten bereits vor dem Kauf zu kennen.

    • Gesamtpreis inkl. aller Steuern und Gebühren – der Gesamtpreis muss alle Steuern und Gebühren enthalten und deutlich sichtbar sein. Eine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer ist bei B2C-Geschäften optional, bei B2B-Geschäften hingegen üblich. Wichtig ist, dass der Endpreis, den der Kunde tatsächlich zahlen muss, unmissverständlich erkennbar ist.
    • Versandkosten (bei Speditionsware gesondert anzugeben) – Bei Standardversand genügt eine pauschale Angabe, bei Speditionsware oder besonderen Versandarten sind detailliertere Informationen erforderlich. Kostenloser Versand ab einem bestimmten Bestellwert ist ein beliebtes Marketinginstrument, muss aber klar kommuniziert werden.
    • Zusätzliche Kosten oder Steuern, die nicht über den Anbieter abgeführt werden. Dies betrifft beispielsweise Zollgebühren bei internationalen Lieferungen oder spezielle Entsorgungsgebühren.

    3. Zahlung, Lieferung und Widerruf

    Die Information über Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Widerrufsrechte ist besonders wichtig, da sie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien definiert.

    • Akzeptierte Zahlungsmethoden und Versandarten – Kunden müssen wissen, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen und ob eventuell zusätzliche Gebühren anfallen. Bei neuen oder ungewöhnlichen Zahlungsmethoden sind erklärende Hinweise hilfreich.
    • Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, inklusive Fristen und Bedingungen
    • Bereitstellung der Widerrufsbelehrung und des Widerrufsformulars (z. B. per E-Mail oder als Ausdruck mit der Lieferung) – Die Widerrufsbelehrung muss in verständlicher Sprache verfasst sein und kann per E-Mail versandt oder der Lieferung beigelegt werden. Ein Widerrufsformular vereinfacht den Prozess für Kunden, auch wenn dessen Verwendung nicht verpflichtend ist.

    4. Zusätzliche Angaben

    Vollständigkeit zahlt sich aus – verschiedene weitere Informationen runden das Pflichtprogramm ab und tragen zur Rechtssicherheit bei.

    • Mehrkosten für spezielle Kommunikationswege (z. B. gebührenpflichtige Hotlines)
    • Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
    • Technische Schritte bis zum Vertragsschluss
    • Speicherung des Vertragstextes und Zugänglichkeit für den Kunden
    • Vertragsabschluss in verfügbaren Sprachen
    • Bestehende Herstellergarantien
    • Falls dein Shop bestimmten Verhaltenskodizes folgt, entsprechende Informationen dazu
    • Link zur Online-Streitbeilegung: EU-Online-Streitbeilegung
    • Angabe, ob dein Unternehmen an einer Verbraucherschlichtung teilnimmt

    5. Datenschutzhinweise

    Die DSGVO verlangt umfassende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Informationen müssen leicht verständlich und jederzeit zugänglich sein.

    • Arten der erhobenen Daten
    • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
    • Empfänger der Daten und Verarbeitung in Drittländern
    • Rechte der Betroffenen
    • Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten oder einer zuständigen Person im Unternehmen

    B2B oder B2C? Klare Kennzeichnung ist Pflicht!

    Betreibst du einen Onlineshop nur für Gewerbetreibende (B2B), muss dies klar und deutlich gekennzeichnet sein. Der Hinweis muss sofort ersichtlich sein und darf nicht nur in den AGB stehen.

    Falls ein Shop als reiner B2B-Shop anerkannt werden soll, gelten folgende Voraussetzungen:

    • Ein gut sichtbarer Hinweis, dass nur gewerbliche Kunden bestellen dürfen
    • Dieser Hinweis muss auf jeder Seite des Shops erscheinen
    • Die gewerbliche Eigenschaft des Kunden sollte vor dem Kauf durch eine Checkbox bestätigt werden (nahe beim Bestellbutton)

    Andernfalls könnten Verbraucher annehmen, dass dein Shop auch für sie gilt, und sich auf ihre Rechte, wie das Widerrufsrecht, berufen.


    Wer gilt als Onlinehändler?

    Folgende Anbieter gelten als Onlinehändler:

    • Betreiber von Onlineshops und Auktionsplattformen
    • Anbieter von Webseiten mit direkter Bestellmöglichkeit

    Nicht als Onlinehändler gelten Anbieter, die ihre Produkte nur online präsentieren, den Kauf aber telefonisch oder per E-Mail abwickeln. Dennoch haben auch sie spezielle Informationspflichten.


    Widerrufsrecht: Was gilt für Onlinekäufe?

    Kauft ein Verbraucher online, per Telefon, E-Mail oder Fax, hat er in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt für Waren und Dienstleistungen.

    • Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Bei Teillieferungen startet sie mit der letzten Lieferung.
    • Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss.
    • Die 14-tägige Frist kann verlängert, aber nicht verkürzt werden.

    Bestimmte Artikel, wie individuell angefertigte Ware oder Hygieneartikel, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Kunden müssen darüber vor der Bestellung informiert werden.

    Widerrufsbelehrung und -formular Onlinehändler müssen eine korrekte Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular bereitstellen. Dafür gibt es gesetzliche Muster, die nicht verändert werden sollten. Fehler oder veraltete Texte können zu Abmahnungen führen.

    Achtung: Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, läuft die Widerrufsfrist nicht. Verbraucher können dann bis zu 12 Monate und 14 Tage später widerrufen.

    Ein Widerruf ist formlos möglich. Der Kunde muss lediglich eindeutig erklären, dass er den Vertrag rückgängig machen will.

    Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden? Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht. Falls dein Shop sowohl für Verbraucher als auch für Gewerbetreibende offen ist, könnten letztere dennoch ein Widerrufsrecht geltend machen. Falls du dies vermeiden willst, solltest du in den AGB ausdrücklich festhalten, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher gilt.

    Rücksendekosten bei Widerruf

    Falls in den AGB festgelegt, trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung. Die Hinsendekosten müssen dem Kunden erstattet werden.


    Häufig gestellte Fragen

    Wo fange ich bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses an?

    Liste deine Datenverarbeitungen auf, indem du

    1. ermittelst, welche Daten du verarbeitest
    2. warum du diese verarbeitest
    3. wie du diese verarbeitest

    Wann muss ich die Daten löschen?

    Folgende Schritte können dir dabei helfen, die richtige Speicherdauer zu finden:

    1. finde heraus, welche Daten du hast
    2. liste die Gründe auf, warum du sie brauchst
    3. prüfe oder lass @legallivinghub für dich prüfen, ob du gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet bist
    4. wenn die Daten zu mehreren Zwecken benötigt werden und du hier unterschiedliche Löschfristen hast, nimm die längste Speicherdauer (hier gibts noch ein paar Punkte zu beachten)
    5. lege ein entsprechendes Löschmechanismus fest

    Was muss ich bei einer Newsletter-Einwilligung beachten?

    Es gibt rechtliche Anforderungen, wie eine Newsletter-Einwilligung formuliert werden soll. Hier sind die wichtigsten Punkte:

    • Freiwillig (also kein Opt-out)
    • Klar und verständlich
    • Enthält alle Informationen (wer,bekommt welche Daten und wofür)
    • Widerruf Möglichkeit
    • Link zu Datenschutzhinweisen

    Aber es ist noch nicht alles! Im technischen Hintergrund sollten weitere Schritte vorgenommen werden, wie Speicherung der Einwilligung, Verifizierung der Daten etc.

    Melde dich bei LLH, wenn du Unterstützung bei der Gestaltung deiner Newsletter-Prozesse brauchst!

    Kann ich meine Rechtstexte selbst erstellen?

    Du kannst deine eigenen AGB erstellen!

    Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von AGB oder dazu, sie professionell erstellen zu lassen.  Wenn du deine vorgefertigten Vertragsbedingungen selbst gestalten möchtest, können dir Generatoren für AGB oder AGB-Muster weiterhelfen. 

    So beginnst du: 

    1.  Recherche: Informiere dich über die rechtlichen Anforderungen und Bestandteile von AGB.

    2.  Generator nutzen: Verwende einen Online-Generator für AGB oder lade ein AGB-Muster herunter.

    3.  Anpassung: Passe die generierten AGB an dein spezielles Geschäft und deine individuellen Anforderungen an. 

    Was gehört unter die Produktbeschreibung?

    MUSS: Detaillierte Infos zum Produkt, Materialien, Größe, Gewicht, Anwendungshinweise.

    TABU: Irreführende Angaben, übertriebene Versprechungen, fehlende gesetzliche Pflichtangaben, Selbstverständlichkeiten

    Wie sollten die Links in die Rechtstexte eingebunden werden?

    Links sollen immer aktiv sein, anklickbar und als externe deutlich gekennzeichnet, damit die KundInnen wissen, dass sie deine Webseite verlassen.

    Manche Webseiten verwenden eine Weiterleitung-Unterseite, auf der die KundInnen eindeutig informiert werden „Achtung du wirst auf eine externe Seite weitergeleitet“.

© 2025 Olga Weidenkeller | Legal Living Hub

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